Herzlich Willkommen auf meiner Homepage
meiner psychologischen Praxis in Graz!
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Schön, dass Sie hier sind!
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Sie suchen Unterstützung in einer herausfordernden Lebensphase, einer Krise, möchten besser mit Belastungen, Stress oder Ängsten umgehen oder einfach wieder mehr innere Stabilität und Lebensqualität finden?
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Als Klinische- und Gesundheitspsychologin begleite ich Menschen in belastenden Lebenssituationen - etwa bei Erschöpfung, psychosomatischen Beschwerden oder in persönlichen Lebensübergangsphasen - mit wissenschaftlich fundierten Methoden und einem offenen Ohr für Ihre Anliegen.
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In einem wertschätzenden und vertrauensvollen Rahmen biete ich psychologische Beratung, Behandlung, etc. an - ein unterstützendes Umfeld zu schaffen, das Verständnis fördert, entlastet, Veränderung ermöglicht und Wachstum begleitet.
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Ich unterstütze Sie individuell, mit fachlicher Kompetenz und viel Empathie - in meiner Praxis im Herzen von Graz.
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Um klar zu sehen, genügt oft ein Wechsel der Blickrichtung
– Antoine de Saint-Exupéry
(Schriftsteller & Autor von "Der kleine Prinz")
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Ich freue mich darauf, Sie kennenzulernen und Sie auf Ihren persönlichen Weg der Entwicklung, Reflexion und Veränderung zu begleiten!
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Katharina Hoics

Erstgespräch, klinisch-psychologische Behandlung und Diagnostik

Erstgespräch, Dauer und Häufigkeit
Für ein Erstgespräch können Sie gerne entweder telefonisch, per Mail oder über das Kontaktformular einen Termin vereinbaren.
Ziel des Gesprächs ist ein gegenseitiges Kennenlernen und eine erste Schilderung Ihres Anliegens.
Des Weiteren soll es Ihnen dazu dienen, sich ein Bild von mir zu machen damit Sie entscheiden können ob Sie mit mir zusammenarbeiten möchten.
In weiterer Folge legen wir gemeinsam fest, in welchen Intervallen Sie Termine wahrnehmen möchten und können.
Das Ausmaß und Dauer der Termine werden immer individuell vereinbart.
Für einen positiven Therapieverlauf hat sich eine gewisse Regelmäßigkeit bewährt.
Häufig finden die Therapieeinheiten wöchentlich oder vierzehntägig statt.
Als Klinische- und Gesundheitspsychologin bin ich gemäß §37 des Psychologengesetzes der uneingeschränkten Verschwiegenheit verpflichtet.

Klinisch-psychologische Beratung,
Behandlung & Therapie
Die klinische Psychologie befasst sich mit psychischen Leidenszuständen, Krisen, Beeinträchtigungen bzw. Störungen, bei denen psychische Aspekte eine große Rolle spielen.
Die klinisch-psychologische Behandlung umfasst zudem auch präventive und rehabilitative Maßnahmen.
Sie hat zum Ziel, Krankheiten vorzubeugen, psychische Beeinträchtigungen, Krisen, Leidenszustände bzw. Störungen zu lindern oder zu beseitigen sowie belastete Menschen darin zu unterstützen, ihre Symptomatik besser bewältigen zu können.
Die klinischen Psycholog:innen setzen ihre Behandlung konkret an der jeweiligen Störung bzw. dem jeweiligen Problem an und stützen ihre Vorgangsweise auf sorgfältige diagnostische Untersuchungen und wissenschaftliche fundierter Theorien.
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Dabei werden auslösende und aufrechterhaltende Faktoren erarbeitet und individuelle Bewältigungsstrategien gemeinsam erarbeitet.
Bei der klinisch-psychologischen Beratung stellt die/der klinische: Psycholog:in der ratsuchenden Person, einer Gruppe oder Familie gezielt Informationen und Entscheidungshilfen zur Verfügung und unterstützt im Bedarfsfall beim Herausfinden und Eingrenzen der wichtigsten Probleme und Anliegen sowie passender Lösungsmöglichkeiten.
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Anbei einige Informationsfolder des Berufsverbandes Österreichischer Psycholog:innen (kurz BÖP):
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Klinisch-psychologische Diagnostik
Die Kosten belaufen sich je nach Fragestellung, Arbeits- und Zeitaufwand.
Als eingetragene Wahlpsychologin für Diagnostik (seit 26.02.2018) ist die Inanspruchnahme einer klinisch-psychologischen Diagnostik unter folgenden Aspekten möglich:
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Für die klinisch-psychologische Diagnostik gibt es die Möglichkeit einer teilweisen Kostenrefundierung durch die Krankenkasse.
Um klinisch-psychologische Diagnostik im Bereich der Wahlpsychologie zu erhalten, benötigen Sie eine ärztliche Zuweisung.
Diese erfolgt durch Vertragsärzt:innen Ihrer Krankenkasse oder Wahlärzt:innen.
Die Ärztin bzw. der Arzt muss in der Zuweisung eine Verdachtsdiagnose (kodiert nach ICD-10) sowie eine präzise Fragestellung angeben.
Diese Verdachtsdiagnose bildet die Grundlage für den Anspruch auf Kostenersatz und die Auswahl der diagnostischen Verfahren.
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Die Rückerstattung der Kosten ist unabhängig von dem Ergebnis der klinisch-psychologischen Diagnostik.
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Nach Abschluss der klinisch-psychologischen Diagnostik bezahlen Sie zunächst das gesamte Honorar selbst und reichen anschließend die ausgestellte Honorarnote mit detaillierter Auflistung aller erbrachten Leistungen, den ärztlichen Überweisungsschein und eine Zahlungsbestätigung bei Ihrem Sozialversicherungsträger ein.
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Bei Wahlpsycholog:innen werden die Kosten in der Höhe des Kassentarifs abzüglich 20% Selbstbehalts ersetzt, was erfahrungsgemäß ein Drittel bis die Hälfte des bezahlten Honorars ausmacht.
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ACHTUNG: Wahlpsychologen haben KEINEN Vertrag mit einer Krankenkasse – somit ist KEINE DIREKTE Verrechnung mit der Sozialversicherung möglich.
Das bedeutet, dass Sie als Klient:in die Leistung zuerst selbst bezahlen müssen erst danach können Sie die Honorarnoten zur Kostenerstattung bei Ihrer Krankenversicherung einreichen.
Kosten, Teilrefundierung und FAQ´s

Kosten & Absageregelung
Klinisch-psychologische Behandlung ist eine Privatleistung, die gegen Honorar ausgeübt wird. Bei Zuspätkommen ist keine Verlängerung der Sitzungszeit möglich.
Das jeweilige Honorar ist direkt im Anschluss an die Einheit bar, per QR-Code oder per Rechnung zu bezahlen.
Alle Leistungen sind gemäß § 6 Abs. 1 Z 19 UstG umsatzsteuerbefreit.
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Mein Honorar für eine Einzelsitzung à 50 Minuten beläuft sich auf €100.-
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Mein Honorar für ein Paarsetting à 90 Minuten beläuft sich auf €180.- Euro.
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Bei Terminabsagen bis mindestens 48 Stunden vor dem geplanten Termin, entweder per Telefonanruf oder per SMS, wird der Termin kostenfrei storniert.
Ich bitte Sie um Verständnis, dass bei kurzfristigen Absagen, bzw. Nichterscheinen zum Termin, dass volle Honorar in Rechnung gestellt wird.
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Teilrefundierung
Eine Rückverrechnung ist über die Krankenkassa möglich.
Je nach Sozialversicherung variiert die Höhe der Rückerstattung.
Sie können die Honorarnote(n) gemeinsam mit der ärztlichen Bestätigung (hierbei darf es sich nicht um eine Überweisung handeln) bei Ihrer Sozialversicherung einreichen.
Entweder erfolgt dies postalisch oder online über die jeweilige Webseite Ihrer Sozialversicherung.
Hier zum​ Herunterladen:
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FAQ´s
Höhe der Kostenzuschüsse Österreichischen Gesundheitskassa (ÖGK)
Einzelsitzung à 60 min €33,70.-
Gruppensitzung à 45 min €8,50.
Höhe der Kostenzuschüsse Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS)
Einzelsitzung à 50 min €45,00.-
Gruppensitzung à 45 min €10,51.-
Höhe der Kostenzuschüsse der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB)
Einzelsitzung à 50 min €48,80.-
Einzelsitzung à 100 min €97,40.-
Gruppensitzung à 45 min €11,50.-
Haben Sie eine Zusatzversicherung?
Fragen Sie auch bei Ihrer Zusatzversicherung nach, ob Sie auch einen Anspruch – abhängig Ihres Vertrages und Ihres Zusatzversicherungstarifes – auf eine weitere Kostenübernahme haben.